Klassenpflegschaft
Im Rahmen der Klassenpflegschaft haben die Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich innerhalb der Klasse auszutauschen und mit den Klassenlehrkräften ins Gespräch zu kommen. In der Regel findet diese einmal im Jahr statt.
Die Klassenpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese Person vertritt die Klasse in der Schulpflegschaft. In dieser tauschen sich die Vertretungen von allen Klassen über die Arbeit der Schule und die Elternarbeit aus.
Schulkonferenz
In der Schulkonferenz sind Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte und das Schulpersonal zu gleichen Teilen vertreten.
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz sind u.a.
- Das Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Schulhaushalt
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
- Erlass einer Schulordnung
Fachkonferenzen
Auch an den Fachkonferenzen, in denen über die Grundsätze der Arbeit in den Fächern gesprochen wird, können Eltern als gewählte Vertreter teilnehmen.
Schüler und Schülerinnen
Schüler und Schülerinnen können sich beim Klassenrat einbringen und sich auch für die Wahl als Klassensprecher oder Klassensprecherin aufstellen lassen. Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher treffen sich in der SV (Schülerinnen- und Schülervertretung) und beraten gemeinsam mit den SV Lehrkräften über Anträge aus den Klassen und die Schulentwicklung. Ältere Schülerinnen und Schüler können sich auch in die Fachkonferenzen wählen lassen und dort beratend unterstützen.